Die drei Risikolebensversicherungen: klassisch, verbunden oder fallend

Artikel 7 von 17 der Artikelserie: Erstellung einer eigenen Lebensversicherung

Wie bereits in einem vorherigen Artikel dieser Artikelserie angesprochen, gibt es noch zwei weitere Varianten neben der klassischen Risikolebensversicherung. Die verbundene und die fallende Risikolebensversicherung.

Verbundene Risikolebensversicherung:
Diese Variante eignet sich besonders, wenn beide Versicherte in etwa die gleiche Versicherungssumme benötigen (weil beide annähernd gleich verdienen). Man schließt dann statt 2 Verträgen (je Person) nur einen gemeinsamen Vertrag ab. Allein dadurch spart man sich ca. 11% des jährlichen Versicherungsbeitrages! Wenn ein Partner verstirbt, erhält der andere die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Der Versicherungsvertrag erlischt dann mit der Auszahlung. Bei einer Familie mit Kindern wäre es ratsam zwei einzelne Versicherungen abzuschließen. Nach dem Tod des Partners läuft die eigene Police normal weiter. Bei diesem Vertrag können dann die Kinder begünstigt werden.

Fallende Risikolebensversicherung:
Bei der fallenden Risikolebensversicherung sinkt die Versicherungssumme Jahr für Jahr immer weiter ab. In der Regel wird dies für Kreditabsicherungen verwendet. Man kann diese Alternative allerdings auch für eine private Lebensversicherung mit Kapitalaufbau verwenden. Sinnvoll ist dies allerdings nur bei höheren Versicherungssummen. Wer monatlich viel sparen kann, hat schnell ein stattliches Sümmchen zusammen. Gleichzeitig braucht man dann nicht mehr die anfangs vereinbarte hohe Versicherungssumme. Bei der abnehmenden Risikolebensversicherung sinkt die Versicherungssumme Jahr für Jahr um einen bestimmten %-Wert oder Euro-Betrag. Dieser sollte allerdings immer etwas kleiner gewählt werden, als ihr mit der monatlichen Besparung ansparen könnt.

Wer monatlich 500,- Euro für seine Lebensversicherung ansparen will, der schafft im Jahr eine Sparleistung von 6.000,- Euro. Die fallende Versicherungssumme kann nun so gewählt werden, dass sie jedes Jahr um 5.000,- Euro abnimmt. Unterm Strich steht im Falle des Todes immer die gleiche Auszahlungssumme (in etwa) zur Verfügung. Denn ihr baut jährlich mehr Kapital auf, als die Risikolebensversicherung abnimmt. Die kleine Differenz der beiden Beträge dient dazu um evtl. Wertschwankungen für den Anlageteil auszugleichen. Der jährliche Versicherungsbeitrag ist bei einer fallenden Risikolebensversicherung deutlich niedriger wie bei den anderen beiden Varianten. Ihr könnt somit von Beginn an eine höhere Sparquote leisten. Da es nicht so ins Gewicht fällt, ob man 85,- Euro oder 95,- Euro im Monat spart, ist diese Variante wie anfangs bereits erwähnt, für höhere Versicherungssummen und monatliche Sparbeiträge besser geeignet.

In der kleinen Grafik hier rechts am Rand, könnt ihr beispielhaft sehen wie die fallende (oft auch abnehmende genannt) Risikolebensversicherung funktioniert. In der 1. Spalte seht ihr das jeweilige Laufzeitjahr der Risikolebens- versicherung. In der 2. Spalte steht die Versicherungssumme. Beginnend im ersten Jahr bei 100.000,- Euro. Die 3. Spalte zeigt euch an wie hoch das angesparte Guthaben jedes Jahr inkl. eines kleinen Zinssatzes wächst. Und in der 4. Spalte seht ihr welche Gesamtsumme im jeweiligen Jahr in etwa zur Verfügung stehen wird.

Zu Beginn ist die Versicherungssumme beim höchsten Betrag. Es ist zudem noch kein Guthaben vorhanden. Am Anfang sinkt die Versicherungssumme (minus 3% pro Jahr) schneller als gleichzeitig angespart werden kann. Die Gesamtsumme nimmt dadurch bis zum 14. Jahr leicht ab. Ab diesem Zeitpunkt steigt die Gesamtsummer wieder Jahr für Jahr an. Irgendwann erreicht man einen Punkt, an dem man die Risikolebensversicherung getrost wieder kündigen kann. Denn aufgrund des angesparten Guthabens, ist ein ausreichender Schutz für den Fall des Todes vorhanden.

Euer

Alexander Fischer

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