Artikel 9 von 17 der Artikelserie: Erstellung einer eigenen Lebensversicherung
Nachdem wir die unterschiedlichen Varianten einer Risikolebensversicherung besprochen haben, solltet ihr euch noch für eine Art der Überschussbeteiligung entscheiden. Eine Überschussbeteiligung zahlt eine Versicherung dann, wenn weniger Kunden sterben als die Versicherung zuvor kalkuliert hat. Dies kann Jahr für Jahr schwanken. Der Kunde hat nun vor Versicherungsbeginn die Wahl, zu entscheiden ob der Jahresbeitrag konstant bleiben soll –> dann schwankt die Versicherungssumme oder ob der Jahresbeitrag schwanken soll –> dann allerdings ist die Versicherungssumme konstant. Die jeweils schwankenden Werte tun dies allerdings innerhalb einer vorgegebenen maximalen Spanne. Jeder muss für sich entscheiden was ihm wichtiger ist. Vergleichbar ist das ganze mit Unternehmen die börsennotiert sind. Die erzielten Gewinne können entweder an die Aktionäre ausgeschüttet werden (Dividende) oder die Gewinne verbleiben im Unternehmen und werden für Investitionen verwendet. Unter dem Strich kommt dem Aktionär beides zugute. Ein weiteres Beispiel sind Fonds. Hier kann der Ertrag entweder ausgeschüttet werden oder die Erträge fließen ins Fondsvermögen ein (thesauriert).
Arten der Überschussbeteiligungen:
Sofortrabatt = schwankender Jahresbeitrag + konstante Versicherungssumme
Todesfallbonus = schwankende Versicherungssumme + konstanter Jahresbeitrag
Weiter geht es heute mit unserem Rechenbeispiel – Vergleich einer Kapital-Lebensversicherung mit einer privaten Lebensversicherungsvariante. Bleiben wir bei unserem Anfangs gewählten Beispiel. 100,- Euro monatlich = 1200,- Euro im Jahr und einer Versicherungssumme von 36.000,- Euro. Bei der klassischen Form der Risikolebensversicherung hat der Versicherungsvergleich einen 5-Sterne-Tarif mit einem Jahresbeitrag von 69,- Euro ermittelt. Dieser Betrag muss nun Jahr für Jahr (30 Jahre lang) rein für den Versicherungsteil bezahlt werden. Im Fall des Todes wird dann an die Hinterbliebenen die Versicherungssumme ausbezahlt. Nur wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme. Wenn der Versicherungsnehmer das Versicherungsende erlebt, kommt es zu keiner Auszahlung. Der Versicherungsteil ist hiermit abgeschlossen.
Wie ihr seht, sollten gewisse Überlegungen VOR Abschluss einer Risikolebensversicherung bedacht werden. Aber sämtliche hier besprochenen Punkte gelten ebenso auch für eine Kapital-Lebensversicherung. Nur gehen Beratungsgespräche selten bis auf diese Detailtiefe. Für viele sind die Versicherungssumme, der Monatsbeitrag und die Laufzeit entscheidend. Der Rest spielt keine Rolle. Weder die Kunden fragen danach oder wollen sich damit befassen, noch sprechen Versicherungsvertreter von selbst diese Punkte an. Ihr verfügt also im Moment über ein deutlich tieferes Wissen als die Allgemeinheit. Macht was daraus und bleibt am Ball. In den kommenden Artikeln soll es nun darum gehen, wie der Rest des zur Verfügung stehenden Geldes angelegt wird.
Euer
Alexander Fischer
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