Was gibt es Neues für Eigentümer von Immobilien © Eisenhans - Fotolia.comWer es noch nicht bemerkt hat, das Jahr neigt sich dem Ende zu! Und wie bei jedem Jahrswechsel treten auch dieses mal zahlreiche gesetzlich festgelegte Änderungen für in Kraft. Von welchen speziell Eigentümer von Immobilien betroffen sind, möchte ich euch heute gern berichten. Besitzer von Häusern und Eigentumswohnungen sollten sich rechtzeitig darauf einstellen, damit es im neuen Jahr nicht zu Irritationen kommt.

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Von den Gesetzesnovellen sind alle Eigentümer von Immobilien betroffen (egal ob selbst genutzt oder vermietet) und natürlich auch all diejenigen, die ab dem kommenden Jahr Eigentum erschaffen wollen.

Daher ist es erforderlich, sich rechtzeitig mit diesem Themenkomplex zu befassen und sich dazu wissenswerte und nützliche Informationen zu verschaffen. Mieter wie ich einer bin, können den Jahreswechsel daher ruhiger angehen.

Was ändert sich Eigentümer von Immobilien



Das kommende Jahr hält für die Eigentümer von Immobilien oder für solche, die es werden wollen, die ein oder andere Überraschung parat. Manche werden sich als positiv, manche aber auch als negativ erweisen. Das Immobilienportal Immowelt berichtet, dass zahlreiche Änderungen mit unterschiedlichen Auswirkungen bevorstehen, die von Bauherren und Käufern zu beachten sind.

Wer bei derart vielen Änderungen nicht den Überblick verlieren will, der sollte sich den kostenlosen Newsletter von Immobilienscout24 abonnieren, welcher 14-tägig kostenlos über die Rechte & Pflichten von Eigentümer von Immobilien berichtet!

Auch ich als Mieter habe den Newsletter abonniert, denn ich will ja vorbereitet sein, wenn mein Vermieter auf der Matte steht.

Auch wenn es den Anschein hat, dass auch im kommenden Jahr das niedrige Zinsniveau weiterhin Bestand haben wird, so sind dennoch weitere finanzielle Aspekte zu berücksichtigen, wie zum Beispiel

  • Anhebung der Grunderwerbssteuer
    (in NRW von 5% aus 6,5 %, im Saarland von 5,5 % auf 6,5 %)
  • Das Mietnovellierungsgesetz
    (bekannt unter „Mietpreisbremse), greift jedoch nur bei angespanntem Wohnungsmarkt, Mieterhöhung maximal 10 % über dem ortsüblichen Mietspiegel, betrifft jedoch nur Wiedervermietungen)
  • Mehr Zuschüsse durch die KFW und BAFA
    (beispielhaft für den altersgerechten und barrierefreien Umbau oder bei der Erneuerung der Heizungsanlagen)
  • Neues Besteller Prinzip bei den Maklergebühren
    (wer bestellt, der zahlt auch die Kosten, zumeist also der Vermieter durch die Beauftragung eines Maklers)
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Neue Heizungsanlagen vorgeschrieben

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Mit durchaus hohen Kosten müssen Vermieter und Eigentümer von Immobilien im Bereich der Heizungsanlagen rechnen. Ab Januar gilt nämlich, dass Öl – oder Gasheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, ausgetauscht werden müssen. Das wird nicht billig. Dieses ist in der im Mai 2014 geänderten Energiesparverordnung (EnEV) geschuldet.

Dort ist auch nachzulesen, dass in den folgenden Jahren die Heizkessel, die dann älter als 30 Jahre alt sind, verpflichtend ausgewechselt werden müssen. Es gibt hierzu jedoch die Ausnahme, dass Eigentümer, die seit Februar 2002 in Immobilien mit den über 30 Jahre alten Heizungsanlagen diesen Austausch nicht vornehmen müssen.

Immobilien Eigentümer finden diese Zwangsneuanschaffungen zurecht absurd, denn warum soll man etwas abschaffen was noch tadellos funktioniert und jahrelang gewartet wurde?

In diesem Zusammenhang ist auch die Änderung des Eichgesetzes zu beachten. Hauseigentümer und auch Besitzer von Eigentumswohnungen (Wohnungseigentümergemeinschaften) müssen alle neuen oder erneuerten Messgeräte, mit denen die Erfassung von Warm – und Kaltwasser sowie anderweitiger Energien erfolgt, dem zuständigen Eichamt gemeldet werden.

Die Frist dazu beträgt sechs Wochen nach der Inbetriebnahme. Immobilen- und Wohnungsverwalter sind verpflichtet, den Eigentümern (Eigentümergemeinschaften) dieses rechtzeitig mitzuteilen. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Auch an dieser Stelle fragt man sich, warum immer mehr Bürokratie geschaffen wird, anstatt den Aufwand deutlich zu reduzieren. Aber jeder braucht halt seine Daseinsberechtigung.

Neues Meldegesetz tritt in Kraft

Zu guter Letzt wurde, aufgrund zahlreicher Missbrauchsfälle, die Novellierung des Meldegesetzes seitens der Bunderegierung beschlossen und vereinheitlicht. Insbesondere wird dadurch den so genannten Scheinanmeldungen entgegengewirkt, also Anmeldungen von Personen, die dort tatsächlich niemals gewohnt haben oder aufhältig waren.

Diese Form der Anmeldung geschah in der Vergangenheit oftmals ohne Kenntnis des Vermieters. Auch hier wurde Abhilfe geschaffen, denn nunmehr muss der Vermieter den tatsächlichen Ein- oder Auszug (Frist: zwei Wochen, schriftlich oder elektronisch), wie vor 10 Jahren, als diese Bestimmung abgeschafft wurde, bestätigen.

Es gilt also sich mit den aktuellen Neuerungen rund um die Immobilie, schnellstmöglich zu befassen und alle erforderlichen Informationen für die Zukunft zu erlangen. Für Mieter ändert sich augenscheinlich erst einmal wenig. Aber spätestens wenn der Mehraufwand der Vermieter auf die Miete (durch Mieterhöhungen) und Nebenkosten umgelegt wird, dürften alle im Land deutlich unzufriedener sein.

In diesem Sinne wünsche ich euch vorab schon mal ein ruhiges Weihnachtsfest und einen erfolgreichen Jahreswechsel.