Der Wechsel in die Private Krankenversicherung wird zum Jahreswechsel nicht nur einfacher, sondern in vielen Fällen auch deutlich lukrativer. Als Angestellter brauchen Sie nur noch ein Jahr lang ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze erzielt zu haben, bislang waren es drei Jahre. Weniger entscheidend dürfte in aller Regel sein, dass die Beitragsbemessungsgrenze leicht sinkt, und zwar von 49950 Euro im Jahr 2010 auf 49500 Euro im Jahr 2011.

Steigende Kosten der GKV erwartet
Als gesetzlich Versicherter müssen Sie in den nächsten Jahren mit deutlich höheren finanziellen Belastungen rechnen. Die erste Kostensteigerung wird bereits zum 01.01.2011 wirksam, zu diesem Datum steigt der allgemeine Beitragssatz von 14,9 % auf 15,5 %. Dies bedeutet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber einen Anstieg um 0,3 Prozentpunkte. Diese Beitragssteigerung wird die letzte sein, die paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen wird. Zukünftige Kostensteigerungen müssen allein von den Arbeitnehmern über Zusatzbeiträge getragen wird.

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Die erwartete Entwicklung der Zusatzbeiträge
Die erwartete rasche Steigerung der Zusatzbeiträge lässt einen Private Krankenversicherung Wechsel finanziell noch deutlich attraktiver erscheinen als bisher. Die neu eingeführten Zusatzbeiträge sind nicht mehr einkommensabhängig, sondern werden von allen Mitgliedern einer Gesetzlichen Krankenversicherung in gleicher Höhe erhoben. Übersteigt die durchschnittliche Belastung durch die Zusatzbeiträge 2 % des individuellen Einkommens, erfolgt ein Sozialausgleich aus Steuermitteln. Gegenwärtige Prognosen gehen davon aus, dass bereits in 15 Jahren aufgrund hoher Zusatzbeiträge nahezu 100 % der gesetzlich Versicherten den Sozialausgleich in Anspruch nehmen werden. Selbst diese Prognosen dürften sich noch als zu optimistisch erweisen, da sie unterstellen, dass tatsächlich alle Versicherten die Zusatzbeiträge entrichten. Die Erfahrungen der Versicherungen, die bereits Zusatzbeiträge erhoben haben, sind aber andere. So verweigern beispielsweise 40 % der Bezieher von Arbeitslosengeld I die Bezahlung, bei den ALG II-Beziehern sind es sogar 60 %. Die von der Bundesregierung eingeführten Strafgelder für Nichtzahler dürften von den Betroffenen kaum als ernstzunehmende Drohung angesehen werden, da meist kein pfändbares Einkommen vorhanden ist. Damit wird die Belastung der zahlenden Mitglieder nach Einschätzung der GKV noch deutlich schneller steigen. Gründe genug also, warum Sie sich am besten noch heute durch einen Private Krankenversicherung Vergleich über kostengünstigere Alternativen informieren sollten.