Wer sich um sein passives Einkommen neben der hauptberuflichen Tätigkeit kümmert, den tangiert dieses Thema noch nicht. Spätestens wenn die passiven Einkommen eine gewisse Größe erreicht haben, spielt man mit dem Gedanken den Hauptjob an den Nagel zu hängen. Ab diesem Zeitpunkt ist man dann normalerweise ein selbständiger Unternehmer oder Freiberufler welcher sich bei der Krankenkasse selbst krankenversichern muss.

Das geht entweder mit einer freiwilligen Krankenversicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen oder mit einer privaten Krankenversicherung.

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Den Wechsel in die volle Selbständigkeit würde ich persönlich so lange wie es geht hinauszögern. Also erst 100% / 5 Tage Hauptjob und nebenbei passives Einkommen generieren. Dann 80% / 4 Tage und weiter runter bis zu letzt 20% / 1 Tag.

Wer es bis hierhin geschafft hat, wird schon ordentliche passive Einkommen generieren. Wer den letzten Schritt nun auch noch gehen will, der stößt bald auf die Problematik der gesetzlichen Krankenversicherung.

Für Ehepartner bietet sich hier eine außerordentlich günstige Gelegenheit an. Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen. Damit können Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden. Neben einem deutschen Wohnsitz gibt es noch weitere wichtige Voraussetzungen, die man unbedingt einhalten muss.

Eine Familienversicherung kann genutzt werden, wenn der Angehörige nicht hauptberuflich selbständig tätig ist und das regelmäßige Gesamteinkommen (sämtliche Einnahmen) von mehr als 405 Euro monatlich nicht überschritten wird.

Wie kann man als passiver Einkommensbezieher davon profitieren?
Zuerst sollte man mit der Krankenkasse seines Ehepartners sprechen und die Einkommenssituation erklären. Zu klären ist hier der Punkt hauptberuflich selbständig, welcher bei Wikipedia sehr gut erklärt wird. Wenn ein kleines Gewerbe oder eine geringe freiberufliche Tätigkeit (weniger als 18 Stunden in der Woche) bis zur Grenze von 405 Euro monatlich anerkannt wird, ist schon mal alles in Butter.

Wenn nicht oder wenn die Einnahmen deutlich über dem geringen Betrag liegen, dann müssen sämtliche Einkommen (Zinsen, Dividenden oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung), Gewerbe- sowie freiberufliche Tätigkeiten auf den Lebenspartner umgeschrieben bzw. übertragen werden. Auch die Kapitalerträge dürfen dann nur beim anderen Partner aufschlagen. Problematisch wird es sicher sein, wenn es Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gibt. Entscheidend für die Ermittlung des Einkommens bei der Krankenkasse ist der Einkommenssteuerbescheid.

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Sobald das Vermögen (welches Kapitalerträge über 405 Euro monatlich abwirft), sowie die selbständigen Tätigkeiten übertragen wurden, kann man einen Antrag auf Familienversicherung stellen. Dabei können sogar weiterhin Kapitalerträge bis zu 405 Euro im Monat weiter bezogen werden. Bei einer unterstellten Rendite von 3% pro Jahr, kann ein Vermögen von fast 160.000,- Euro auf eigenen Namen verbleiben. Aufgrund steigender Dividenden sollte man allerdings einen gewissen Puffer berücksichtigen.

Wenn man keine monatlichen Einkünfte größer 405 Euro hat und keiner hauptberuflichen Tätigkeit nachgeht, sollte alles problemlos funktionieren. Ich nenn das dann Hausfrau / -mann mit geringen Kapitalerträgen.

Berechtigte Zweifel gibt es hier natürlich im Bezug auf die Liebe! Wie lange hält die schon und was macht man, wenn die Ehe in die Brüche geht. Dieses Risiko muss jeder für sich selbst einschätzen. In der Regel hilft hier ein Ehevertrag der im Grunde genau diese Details (Wer bekommt was und wie viel) regelt.

Sobald die passiven Einnahmen eine gewisse Größe erreicht haben oder wenn der Ehepartner auch von den passiven Einkommen leben will, müssen sich beide selbst krankenversichern.

Wer Fragen zur Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen hat oder selbst was dazu berichten hat, der kann gern im Foren-Thread zur Familienversicherung oder mir per Kommentar oder Email schreiben.